Hygiene

konzept

Stand: 29.06.2020

MUSTER – HYGIENEKONZEPT*

i.S.d. § 4 Absatz 1 Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für Gruppenangebote im Rahmen des SGB XI

1. Begrenzung der Teilnehmerzahl und Wahrung des Abstandsgebotes

a) Die Anzahl der Teilnehmenden ist über die Anmeldung zu steuern.

b) Bei Gruppenangeboten ist die Teilnehmerzahl so zu begrenzen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Anwesenden eingehalten wird.

c) Körperkontakte zwischen den Teilnehmenden sind nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.

d) Körperkontakte zwischen den Teilnehmenden und Gruppenanleitenden sind nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.

e) Aktivitäten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wie z.B. Singen, sind in geschlossenen Räumen zu vermeiden. Im Übrigen gelten die Vorgaben des § 5 Absatz 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2.

2. Regelung von Besucherströmen

a) Eine Anmeldung zum Gruppenangebot ist erforderlich.

b) Entsprechende Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes am Einlass sowie im Gruppenraum sind anzubringen.

c) Soweit möglich sind Einbahnregelungen zu treffen. Wartebereiche (z.B. Einlass, Garderobe und Sanitärräume) sind mit Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu versehen.

3. Personenbezogene Einzelmaßnahmen

a) Personen mit respiratorischen Krankheitssymptomen ist die Teilnahme an dem Gruppenangebot zu verwehren.

b) Gruppenanleitende sowie -teilnehmende sollten grundsätzlich eine Mund-NasenBedeckung tragen, sofern es der Gesundheitszustand erlaubt.

c) Für Gruppenanleitende und -teilnehmende sind die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. der allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie Husten- und Niesetikette, gründliche Händehygiene, Abstandsregelung etc.) durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen.

d) Alle Personen müssen sich vor der Nutzung des Gruppenangebots die Hände desinfizieren oder waschen. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sind durch den Anbieter des Gruppenangebotes vorzuhalten.

e) Die Kontaktdaten aller bei dem Gruppenangebot anwesenden Personen werden zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und für die Frist von 4 Wochen aufbewahrt; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten unverzüglich gelöscht. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Daten keine Kenntnis erlangen. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig. Zu erheben sind Datum und Uhrzeit, Vor- und Nachname sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, sind Stand: 29.06.2020 *Das Hygienekonzept ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

4. Einrichtungsbezogene Maßnahmen:

a) Kontaktflächen sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.

b) Die Sanitäranlagen sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.

c) Eine Bewirtung darf entsprechend den Vorgaben für das Gastgewerbe erfolgen.

d) Um die Belastung in den Innenräumen mit Aerosolen zu minimieren sind die Räumlichkeiten regelmäßig (in angemessenen Zeitabständen) gründlich zu lüften.

e) In Sanitär-, Gemeinschafts- und Eingangsbereichen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen.

5. Generell gilt:

a) An allen Eingängen ist durch deutlich sichtbare Aushänge in verständlicher Form auf die einzuhaltenden Hygienestandards und Zugangsbeschränkungen hinzuweisen, sowie darauf, dass Zuwiderhandlungen zum Verweis aus der Veranstaltung führen können.

b) Für die Einhaltung der Regelungen ist eine beauftragte Person vor Ort zu benennen.

c) Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.

d) Alle Personen werden gebeten, auch außerhalb der Gruppenangebote die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sowie die Kontakte zu anderen Personen auf ein notwendiges Maß zu beschränken.

Bei Fragen zur Umsetzung der Regelungen können sich die stationären Einrichtungen an das Beratungsteam des MSGJFS wenden. Kontaktdaten: Beratung-Pflegeeinrichtungen@sozmi.landsh.de Tel: 0431-988-5677

*Das Hygienekonzept ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.